Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23. September 2026 · gilt ausschließlich für Unternehmer und Existenzgründer
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) WebQuik ist ein Angebot von Mike Glaubitz (InGlory), Rummelsberg 14, 76829 Landau in der Pfalz, E-Mail hello@webquik.de (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von WebQuik zwischen dem Anbieter und seinen Kunden in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Dazu zählen auch Existenzgründer, die den Vertrag im Hinblick auf die Aufnahme einer solchen Tätigkeit schließen. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Anbieter keine Verträge. Der Anbieter kann vor Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen, etwa eine Gewerbeanmeldung oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete auf webquik.de ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung, eine Anfrage zu stellen.
(2) Mit dem Absenden des Anfrageformulars gibt der Kunde eine unverbindliche Anfrage ab. Der Anbieter meldet sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, klärt im Erstgespräch den Bedarf und übermittelt ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung in Textform (zum Beispiel per E-Mail).
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder der Anbieter die Beauftragung in Textform bestätigt. Leistungsumfang und Preise richten sich nach dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung und der dort genannten Paketbeschreibung.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erhält Angebot, Auftragsbestätigung und diese AGB in Textform und kann sie speichern. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter webquik.de/agb abrufbar.
§ 3 Leistungen
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Paketbeschreibung. Grundsätzlich umfasst WebQuik:
- Einrichtung: Konzeption und Umsetzung einer einseitigen Landingpage (Onepager) auf Basis eines WebQuik-Konzepts, einschließlich Texten und Bildmaterial nach dem Briefing des Kunden;
- laufende Leistungen (monatlich): Hosting auf Servern in Deutschland, SSL-Zertifikat, regelmäßige Datensicherungen, technische Wartung und Aktualisierung, Bereitstellung der Domain (§ 8), Bereitstellung von Rechtstexten (§ 10) sowie Änderungswünsche im Umfang des gebuchten Pakets;
- optional das Google-Ads-Modul (§ 9);
- beim Paket „Nur die Page“ ausschließlich die Erstellung der Landingpage und ihre Übergabe als Dateiexport, ohne Hosting, Domain, Betreuung und Kampagne.
(2) Ein Änderungswunsch ist eine Anpassung an der bestehenden Landingpage mit einem Arbeitsaufwand von bis zu 30 Minuten, zum Beispiel der Austausch von Texten, Bildern, Öffnungszeiten oder Preisen. Nicht genutzte Änderungswünsche verfallen am Monatsende. Größere Änderungen wie neue Sektionen, eine Neugestaltung oder zusätzliche Seiten bietet der Anbieter gesondert an.
(3) Mehrseitige Websites, Online-Shops und Individualentwicklungen sind nicht Gegenstand von WebQuik. Sie können gesondert bei InGlory beauftragt werden.
(4) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen, insbesondere technische Dienstleister. Er bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.
(5) Der Anbieter setzt bei der Erstellung von Texten und Bildern auch Werkzeuge der künstlichen Intelligenz ein. Die Ergebnisse werden vor der Vorlage redaktionell geprüft.
§ 4 Ablauf, Fertigstellung und Freigabe
(1) Nach Vertragsschluss erhält der Kunde einen Tracking-Code, mit dem er den Projektstand jederzeit online abrufen kann.
(2) Der Anbieter strebt an, die Landingpage innerhalb von sieben Tagen ab Projektstart fertigzustellen. Projektstart ist der Tag nach dem Kickoff-Gespräch, sofern das Briefing vollständig vorliegt. Die Angabe ist eine Zielvorgabe und kein Fixtermin. Sie setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten (§ 5) rechtzeitig erfüllt, insbesondere Feedback zum Entwurf innerhalb von einem Werktag gibt. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat oder die auf höherer Gewalt beruhen, verlängern die Frist entsprechend.
(3) Vor dem Livegang erhält der Kunde eine Vorschau des Entwurfs. Dort kann er Anmerkungen direkt am Entwurf hinterlassen und ihn freigeben. Soweit die Paketbeschreibung nichts anderes vorsieht, sind vor dem Livegang zwei Korrekturrunden enthalten.
(4) Die Abnahme erfolgt durch die Freigabe in der Vorschau oder in Textform. Die Landingpage gilt außerdem als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen nach Bereitstellung der Vorschau wesentliche Mängel in Textform benennt; auf diese Folge weist der Anbieter bei der Bereitstellung hin. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(5) Im Rahmen des Briefings hat der Anbieter gestalterischen Spielraum. Abweichungen von geschmacklichen Vorstellungen, die im Briefing nicht festgelegt wurden, sind kein Mangel; sie werden in den Korrekturrunden berücksichtigt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Erstellung nötigen Angaben und Materialien (Briefing, Logo, Unternehmensangaben, gegebenenfalls eigene Bilder) rechtzeitig, vollständig und in digitaler Form bereit und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde versichert, dass er an allen von ihm gelieferten Inhalten (Texte, Logos, Bilder, Marken) die nötigen Rechte besitzt. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Der Kunde prüft die Landingpage vor der Freigabe auf sachliche Richtigkeit, insbesondere die Angaben zu seinem Unternehmen, seinen Leistungen, Preisen, Qualifikationen und Kontaktdaten. Für diese Angaben und die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbeaussagen ist der Kunde verantwortlich.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich die Termine entsprechend. Verzögert sich der Livegang aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als 30 Tage, beginnt die monatliche Vergütung dennoch 30 Tage nach Vertragsschluss.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Kunde wählt bei Vertragsschluss einen von zwei Zahlwegen für dieselbe Leistung:
- ohne Einrichtung: keine einmalige Gebühr, dafür eine höhere monatliche Vergütung;
- mit Einrichtung: eine einmalige Einrichtungsgebühr, dafür eine niedrigere monatliche Vergütung.
Die Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss fällig. Die monatliche Vergütung wird ab dem Tag des Livegangs berechnet und ist jeweils monatlich im Voraus fällig. Ein Wechsel des Zahlwegs während der Laufzeit ist nach Absprache möglich.
(3) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt dem Anbieter dafür ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Anbieter kündigt den Einzug spätestens einen Tag vor Fälligkeit an (Pre-Notification); bei wiederkehrenden Beträgen in gleicher Höhe genügt eine einmalige Ankündigung mit den Fälligkeitsterminen. Der Kunde sorgt zu den Fälligkeitsterminen für ausreichende Deckung.
(4) Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, darf der Anbieter die Landingpage nach Mahnung und Ankündigung mit einer Frist von sieben Tagen vorübergehend sperren. Die Pflicht zur Zahlung der monatlichen Vergütung bleibt davon unberührt. Nach Ausgleich der Rückstände schaltet der Anbieter die Seite innerhalb eines Werktags wieder frei.
(6) Werbebudgets für Google Ads zahlt der Kunde direkt an Google. Sie sind nicht Teil der Vergütung; der Anbieter erhebt auf das Werbebudget keinen Aufschlag.
(7) Der Anbieter kann die monatliche Vergütung frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge mit monatlicher Vergütung haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Livegang. Danach laufen sie auf unbestimmte Zeit weiter und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit.
(2) Das Google-Ads-Modul hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, gerechnet ab dem Livegang oder, wenn es später nachgebucht wird, ab der Buchung — kürzer ist eine Kampagne nicht sinnvoll zu bewerten. Danach kann es mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende abbestellt werden, ohne dass der übrige Vertrag endet; die monatliche Vergütung reduziert sich dann um den Betrag des Moduls.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder rechtswidrige Inhalte trotz Aufforderung nicht entfernt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail an hello@webquik.de genügt.
(5) Nach Vertragsende schaltet der Anbieter die Landingpage ab. Verlangt der Kunde das spätestens 30 Tage nach Vertragsende in Textform, erhält er einen kostenlosen Export seiner Landingpage (statische Dateien mit Texten und Bildern). Danach löscht der Anbieter die Projektdaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Domain
(1) Eine neu registrierte Wunschdomain wird auf den Kunden als Domaininhaber registriert. Der Anbieter übernimmt Registrierung und Verwaltung als technischer Ansprechpartner. Die Kosten einer Domain mit der Endung .de sind in der monatlichen Vergütung enthalten; andere Endungen nach Absprache.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Marken- und Namensrechte. Ergänzend gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, für .de-Domains die der DENIC eG.
(3) Nach Vertragsende unterstützt der Anbieter den Umzug der Domain zu einem anderen Anbieter kostenlos, insbesondere durch Herausgabe des Auth-Codes. Wird die Domain nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende umgezogen, darf der Anbieter die Verwaltung nach vorheriger Ankündigung in Textform beenden; bei .de-Domains geht die Domain dann in die direkte Verwaltung der DENIC über und bleibt dem Kunden als Inhaber erhalten.
(4) Bringt der Kunde eine bestehende Domain mit, bleibt sie bei ihm. Er stellt dem Anbieter die nötigen Zugänge für die Verbindung mit der Landingpage bereit.
§ 9 Google-Ads-Modul
(1) Das Modul umfasst die im Paket genannten Leistungen, insbesondere Keyword- und Wettbewerbsrecherche, Aufsetzen und Konfiguration der Kampagnen, Einrichtung des Conversion-Trackings, laufende Optimierung bis zu dem im Paket genannten monatlichen Werbebudget und einen monatlichen Bericht.
(2) Die Kampagnen laufen über ein Google-Ads-Konto, das auf den Kunden registriert ist und über das er jederzeit die volle Kontrolle behält. Der Kunde gewährt dem Anbieter Zugriff auf dieses Konto. Vertragspartner für das Werbebudget ist ausschließlich Google; es gelten die Bedingungen und Werberichtlinien von Google.
(3) Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Betreuung, aber keinen bestimmten Werbeerfolg wie Klicks, Anfragen oder Umsätze. Über Freischaltung und Ausspielung der Anzeigen entscheidet Google.
(4) Erfordert das Conversion-Tracking eine Einwilligung der Seitenbesucher, richtet der Anbieter auf der Landingpage eine Einwilligungsabfrage ein und passt die Datenschutzerklärung an.
§ 10 Rechtstexte und Inhalte der Kundenseite
(1) Im Rahmen der laufenden Leistungen stellt der Anbieter Impressum und Datenschutzerklärung für die Landingpage des Kunden bereit. Er erstellt sie mit einem anerkannten Rechtstexte-Generator auf Grundlage der Angaben des Kunden und hält sie technisch aktuell. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden. Für die Richtigkeit seiner Angaben und die rechtliche Zulässigkeit seines Angebots bleibt der Kunde verantwortlich.
(2) Der Kunde ist für die Inhalte seiner Landingpage verantwortlich, soweit er sie geliefert oder freigegeben hat. Der Anbieter darf offensichtlich rechtswidrige Inhalte sperren und informiert den Kunden darüber unverzüglich.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der Einrichtungsgebühr erhält der Kunde an den für ihn erstellten Texten und Bildern das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie für Zwecke seines Unternehmens zu nutzen, insbesondere auf der Landingpage, in sozialen Medien und in Werbemitteln. Das Recht ist nur zusammen mit dem Unternehmen übertragbar.
(2) Die WebQuik-Konzepte, Gestaltungsvorlagen, der Programmcode und das technische System bleiben beim Anbieter. Während der Vertragslaufzeit nutzt der Kunde die Landingpage im Rahmen dieses Vertrags. Mit dem Export nach § 7 Abs. 5 oder beim Paket „Nur die Page“ erhält der Kunde das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, die exportierte Landingpage für sein eigenes Unternehmen zu nutzen und zu verändern. Weiterverkauf und Nutzung als Vorlage für Dritte sind ausgeschlossen.
(3) Texte und Bilder, die ganz oder überwiegend mit KI-Werkzeugen erstellt werden, sind nach deutschem Recht möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt. Ein ausschließliches Schutzrecht an solchen Inhalten schuldet der Anbieter daher nicht. Er setzt nur Werkzeuge ein, deren Nutzungsbedingungen eine kommerzielle Nutzung der Ergebnisse erlauben, und kennzeichnet KI-erzeugte Bilder, soweit dies rechtlich geboten ist.
(4) Der Anbieter darf im Footer der Landingpage einen dezenten Hinweis auf WebQuik mit Link anbringen. Er darf die Landingpage nach dem Livegang außerdem unter Nennung des Unternehmensnamens als Referenz zeigen. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen.
§ 12 Verfügbarkeit und Datensicherung
(1) Der Anbieter betreibt die Landingpage auf Servern in Deutschland und sorgt für eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die der Anbieter nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten legt, sowie Störungen, die er nicht zu vertreten hat, etwa durch höhere Gewalt, Ausfälle von Netzbetreibern oder Angriffe Dritter.
(2) Der Anbieter sichert die Landingpage täglich und hält mehrere Sicherungsstände vor.
§ 13 30-Tage-Geld-zurück-Garantie
(1) Ist der Kunde mit der erstellten Landingpage nicht zufrieden, kann er innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen sein Geld zurückverlangen. Die Erklärung erfolgt in Textform. Erstattet wird beim Zahlweg mit Einrichtung die Einrichtungsgebühr, beim Zahlweg ohne Einrichtung die bis dahin gezahlten monatlichen Vergütungen.
(2) Der Anbieter erstattet den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das Konto, von dem er eingezogen wurde.
(3) Mit der Erklärung endet der Vertrag insgesamt zum Ende des laufenden Monats; die Mindestlaufzeit entfällt. Die Landingpage wird abgeschaltet, die Nutzungsrechte nach § 11 entfallen und ein Export erfolgt nicht. Eine Domain, die auf den Kunden registriert ist, bleibt ihm erhalten (§ 8 Abs. 3).
(4) Beim Paket „Nur die Page“ gilt die Garantie bis zur Übergabe des Exports.
(5) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 14 Mängelrechte
(1) Für die Erstellung der Landingpage gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts mit der Maßgabe, dass der Anbieter nach seiner Wahl zunächst nachbessert oder neu herstellt. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den Fällen des § 15 Abs. 1.
(2) Während der Vertragslaufzeit behebt der Anbieter technische Fehler der Landingpage im Rahmen der laufenden Wartung ohne zusätzliche Vergütung.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
(4) Für einen bestimmten Werbeerfolg, Suchmaschinen-Platzierungen und Entscheidungen von Google über Anzeigen haftet der Anbieter nicht.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter beim Betrieb der Landingpage personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa Server-Logdaten der Seitenbesucher, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrags.
§ 17 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 18 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB für laufende Verträge ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, etwa wegen geänderter Rechtslage, und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich berührt wird. Er teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Landau in der Pfalz. Der Anbieter darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.